Die meisten Kontakte beim Online-Dating verlaufen unauffällig. Manche nicht. Jemand wird zudringlich, jemand droht, jemand hat Geld verlangt und bekommen. In diesem Moment stellen sich zwei Fragen gleichzeitig: Was mache ich jetzt zuerst? Und an wen wende ich mich überhaupt?

Beides lässt sich beantworten, und zwar mit einer klaren Reihenfolge. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Schritte in den ersten Stunden wirklich zählen, welche Schweizer Stellen wofür zuständig sind und was eine Anzeige bringt, auch wenn die Täterschaft im Ausland sitzt.

Ältere Frau sitzt am Küchentisch und notiert Angaben in ein Heft, daneben Smartphone und Unterlagen

Zuerst: die Reihenfolge stimmt

Der häufigste Fehler ist gut gemeint. Viele blockieren sofort und löschen den Chat, weil sie den Vorfall nicht mehr sehen wollen. Damit verschwinden aber genau die Angaben, die Bank und Polizei später brauchen. Deshalb gilt:

Beweise sichern > blockieren > melden > Bank > Anzeige.

Und wenn Geld unterwegs ist, kommt die Bank vor allem anderen. Bei einer Zahlung, die erst wenige Stunden zurückliegt, zählt jede Minute.

Schritt 1: Beweise sichern

Bevor Sie irgendetwas löschen oder blockieren, sichern Sie:

  • Screenshots des Profils, inklusive Benutzername, Profilbilder und, falls sichtbar, Profil-URL.
  • Den Chatverlauf, möglichst vollständig und mit Datumsangaben. Viele Messenger bieten einen Chat-Export an.
  • Alle Zahlungsangaben: IBAN, Kontoinhaber, Empfängerland, Zahlungsbelege, bei Kryptowährungen die Wallet-Adresse und die Transaktions-ID.
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen, über die Kontakt lief.

Diese Angaben sind bei der Anzeige mehr wert als jede Schilderung aus dem Gedächtnis.

Schritt 2: Kontakt beenden und blockieren

Danach brechen Sie den Kontakt ab, ohne Diskussion und ohne Ankündigung. Jede Erklärung liefert der Gegenseite nur die Gelegenheit für eine neue Geschichte. Blockieren Sie die Person auf allen Kanälen, auf denen Kontakt bestand, und ändern Sie Passwörter, wenn Sie Zugangsdaten geteilt haben.

Rechnen Sie damit, dass sich kurz darauf jemand Neues meldet, freundlich, hilfsbereit und mit dem Angebot, Ihr Geld zurückzuholen. Das gehört zur selben Masche. Auch diese Kontakte blockieren Sie.

Schritt 3: Der Plattform melden

Melden Sie das Profil dort, wo Sie es gefunden haben. Das gilt für Partnerbörsen ebenso wie für Facebook, Instagram oder WhatsApp. Eine Meldung schützt nicht nur Sie: Sie erlaubt es der Plattform, das Profil zu sperren, bevor die nächste Person angeschrieben wird.

Bei DuoLivo führt jede Meldung zu einer Prüfung von Hand. Wie wir mit Profilen umgehen, die dabei auffallen, haben wir offen aufgeschrieben.

Schritt 4: Sofort die Bank informieren

Wenn Geld geflossen ist, rufen Sie unverzüglich Ihre Bank an, auch abends und am Wochenende über die Notfallnummer auf der Rückseite Ihrer Karte. Fragen Sie ausdrücklich nach einem Rückruf der Zahlung. Halten Sie Datum, Betrag und Empfängerangaben bereit.

Was realistisch möglich ist, hängt vom Zahlungsweg ab. Inländische Überweisungen lassen sich manchmal noch aufhalten, bei Kartenzahlungen kommt je nach Fall eine Rückbuchung infrage. Bei Überweisungen ins Ausland und bei Kryptowährungen ist das Geld in aller Regel weg. Auch dann ist der Anruf richtig: Die Bank dokumentiert den Fall und kann Ihr Konto im Auge behalten.

Haben Sie Ausweiskopien oder Fotos von Karten verschickt, sagen Sie das der Bank ebenfalls. Solche Unterlagen werden für Kontoeröffnungen auf fremden Namen verwendet.

Schritt 5: Anzeige erstatten

Eine Straftat können Sie auf jedem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft mündlich oder schriftlich und kostenlos anzeigen. Nehmen Sie einen behördlichen Ausweis mit und bringen Sie Ihre gesicherten Unterlagen ausgedruckt oder auf einem Stick mit. Betrug fällt in der Schweiz unter Artikel 146 des Strafgesetzbuchs, und anzeigen kann jede geschädigte Person, auch gegen unbekannt.

Warten Sie damit nicht zu lange. Schwerere Delikte verfolgen die Behörden von Amtes wegen, bei leichteren braucht es einen Strafantrag, und dafür gilt eine Frist von drei Monaten.

Ein Teil der Kantone bietet Anzeigen inzwischen online an, über den Schweizer Online-Polizeiposten Suisse ePolice. Im Kanton Bern etwa lassen sich bestimmte Delikte der Cyberkriminalität seit Anfang 2024 selbstständig erfassen. Welche Fälle Ihr Wohnkanton online zulässt, steht auf der Website Ihrer Kantonspolizei. Ist Ihr Fall nicht dabei, gehen Sie auf den Posten.

Und die ehrliche Antwort auf die Frage, die alle stellen: Die Schweizerische Kriminalprävention schreibt selbst, dass eine Anzeige den Betroffenen bei vielen Betrugsfällen unmittelbar wenig bringt, weil die Täterschaft im Ausland sitzt. Den Strafverfolgungsbehörden hilft sie trotzdem: Je mehr Fälle erfasst sind, desto eher lassen sich Verbindungen erkennen, und manchmal führt doch eine Spur in die Schweiz. Dazu kommt ein praktischer Punkt: Für Ansprüche gegenüber Banken und Versicherungen ist eine Anzeige oft die Grundlage.

Schritt 6: Dem Bund melden

Unabhängig von der Anzeige können Sie den Vorfall dem Bundesamt für Cybersicherheit melden, über das Meldeformular des BACS. Diese Meldung ist freiwillig und wird ausdrücklich empfohlen; der weitaus grösste Teil der Meldungen stammt von Privatpersonen. Sie fliesst in die Lagebeurteilung des Bundes ein und hilft, neue Maschen früh zu erkennen. Eine Übersicht über aktuelle Bedrohungen führt das BACS unter Informationen für Private.

Wichtig: Eine Meldung beim BACS ersetzt die Anzeige nicht. Die beiden Wege haben unterschiedliche Zwecke.

Älterer Mann telefoniert in der Küche mit seiner Bank und hält seine Bankkarte in der Hand

Wenn Sie unter Druck gesetzt werden

Manchmal geht es nicht um eine Bitte, sondern um eine Forderung: Jemand hat intime Aufnahmen oder gibt vor, welche zu haben, und verlangt Geld. Hier gilt eine einfache Regel: nicht zahlen. Eine Zahlung beendet die Forderungen nicht, sie bestätigt nur, dass Sie zahlungsbereit sind.

Sichern Sie auch hier die Beweise, brechen Sie den Kontakt ab und gehen Sie zur Polizei. Bei akuter Gefahr wählen Sie den Polizeinotruf 117.

In diesen Fällen ist zusätzlich die Opferhilfe zuständig: Sie berät ausdrücklich auch bei Drohung, Erpressung und Cyber-Stalking. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich, und Sie dürfen die Beratungsstelle frei wählen, auch ausserhalb Ihres Wohnkantons. Seit dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe zudem in der ganzen Schweiz rund um die Uhr unter der Kurznummer 142 erreichbar. 142 ist keine Notrufnummer; bei akuter Gefahr gilt 117.

Sie müssen sich für nichts entschuldigen und niemandem erklären, wie es dazu kam.

Wenn es Sie belastet

Ein Betrug dieser Art trifft nicht nur das Konto. Er trifft das Vertrauen in die eigene Urteilskraft, und das wiegt für viele schwerer als der Verlust. Scham ist der häufigste Grund, warum Fälle nie gemeldet werden. Sie ist verständlich, und sie ist unbegründet: Die Verantwortung liegt bei der Täterschaft.

Wenn Sie einfach reden möchten, ist Die Dargebotene Hand unter Telefon 143 rund um die Uhr erreichbar, anonym und vertraulich, auch per Mail oder im Chat, der täglich von 10 bis 22 Uhr besetzt ist.

Und wenn Sie beim reinen Vermögensbetrug unsicher sind, ob die Opferhilfe für Sie zuständig ist: Melden Sie sich trotzdem. Sie verweist in jedem Fall weiter.

Der wichtigste Schritt ist am Ende oft der unspektakulärste: Erzählen Sie es einer Person, der Sie vertrauen. Schweigen macht die Sache selten leichter.

Älteres Paar sitzt im Garten auf einer Bank, die Frau erzählt, der Mann hört aufmerksam zu

Die Anlaufstellen auf einen Blick

  • 117 – Polizeinotruf bei akuter Gefahr
  • Kantonspolizei – Anzeige, kostenlos, auf jedem Posten
  • Suisse ePolice – Online-Anzeige, je nach Kanton und Delikt
  • BACS-Meldeformular – freiwillige Meldung von Cybervorfällen an den Bund
  • Schweizerische Kriminalprävention – Information und Beratung zu Betrugsmaschen
  • 142 – Opferhilfe bei Drohung, Erpressung, Stalking und Gewalt, kostenlos und vertraulich
  • 143 – Die Dargebotene Hand, rund um die Uhr, anonym
  • Ihre Bank – Notfallnummer auf der Rückseite Ihrer Karte
  • Die Plattform selbst – Meldefunktion beim Profil

Fazit: Handeln schlägt Grübeln

Wer betrogen wurde, verliert Zeit mit der Frage, wie es so weit kommen konnte. Diese Frage darf warten. Sichern Sie die Beweise, brechen Sie den Kontakt ab, rufen Sie die Bank an und gehen Sie zur Polizei. In dieser Reihenfolge ist am meisten zu retten, und jede Meldung macht die nächste Masche ein Stück weniger erfolgreich.

Woran sich ein solcher Kontakt schon früh erkennen lässt, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben: Romance Scam erkennen: sieben Muster, die sich wiederholen.

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Häufige Fragen

Was mache ich zuerst, wenn ich Geld überwiesen habe?

Liegt die Zahlung erst kurz zurück, rufen Sie zuerst die Bank an, sofort und auch ausserhalb der Öffnungszeiten. Manchmal lässt sich die Zahlung dann noch zurückrufen. Danach gilt die übliche Reihenfolge: Beweise sichern, Kontakt blockieren, der Plattform melden und Anzeige erstatten.

Lohnt sich eine Anzeige, wenn die Täter im Ausland sind?

Für den einzelnen Fall bringt sie oft wenig, das sagt auch die Schweizerische Kriminalprävention. Sie hilft aber den Ermittlungsbehörden, Fälle zu verknüpfen, und sie ist häufig die Grundlage für Ansprüche gegenüber Bank oder Versicherung.

Kann ich online Anzeige erstatten?

In mehreren Kantonen ja, über Suisse ePolice, allerdings nur für bestimmte Delikte. Was in Ihrem Kanton möglich ist, steht auf der Website Ihrer Kantonspolizei. Sonst gilt der Weg auf den Polizeiposten.

Was bringt eine Meldung beim Bund?

Das BACS wertet freiwillige Meldungen aus, erkennt daraus neue Maschen und warnt die Bevölkerung. Für Ihren eigenen Fall zuständig bleibt die Polizei. Beides zu tun, kostet zusammen rund zwanzig Minuten.

Bin ich bei der Opferhilfe richtig?

Bei Drohung, Erpressung oder Stalking auf jeden Fall. Bei reinem Vermögensbetrug formal nicht, aber die Opferhilfe verweist Sie in jedem Fall an die passende Stelle weiter. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.